deiner gesundheit wegen – for the benfit of your health
Die Gesundheitsfürsorge für Mitarbeiter wird steuerlich gefördert
Die Gesundheit ist ein hohes Gut. Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und kreativer und machen
ein Unternehmen leistungsfähiger, als gestresste und kranke Mitarbeiter. Um Arbeitgeber zu
motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, sieht das Jahressteuergesetz 2010 einen
Steuerfreibetrag von 300-500 Euro pro Mitarbeiter vor. Konkret heißt das: Bis zu einem Freibetrag von 300-500
Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung
zusätzlich zum Gehalt Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
• Die Leistung darf 300-500 Euro im Kalenderjahr je nach Krankenkasse pro Arbeitnehmer nicht übersteigen.
Wird diese Grenze überschritten, ist nur der übersteigende Teil Lohnsteuer- und Sozialabgabenpflichtig.
• Die Präventionsleistung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Eine Entgeltumwandlung zur Einsparung von Lohnnebenkosten ist nicht möglich.
• Gefördert werden Maßnahmen auf Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen. Welche Leistungen das konkret sind, ist im Leitfaden „Gemeinsame Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. l SGB V und § 20a SGB V“ normiert.
• Unter anderem sind es folgende Handlungsfelder:
- arbeitsbedingte körperliche Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates) und
- psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung).
Arbeitgeber können selbst Maßnahmen anbieten oder Zuschüsse gewähren
Der Arbeitgeber kann selbst gesundheitsfördernde Maßnahmen leisten, zugelassene Anbieter
engagieren oder einen Zuschuss für derartige externe Maßnahmen an seine Arbeitnehmer
auszuzahlen. Insbesondere Arbeitgeber kleinerer oder mittlerer Unternehmen können oftmals nicht
in dem Maße wie große Unternehmen eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen durchführen
und sind daher auf externe Angebote angewiesen. Im Falle der direkten Auszahlung muss der
Arbeitgeber dokumentieren, das dem Arbeitnehmer tatsächlich begünstigte Aufwendungen zur
Gesundheitsförderung entstanden sind. Der Arbeitgeber sollte sich außerdem durch die Anbieter
von gesundheitsfördernden Maßnahmen belegen lassen, dass diese im Präventionsleitfaden der
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Physio Elements® ist Ihr Partner für Betriebliche Gesundheitsvorsorge.
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Unsere Kursanbieter sind mit ihren Gesundheits- und Präventionskursen von den gesetzlichen
Krankenkassen als Anbieter gesundheitsfördernder Maßnahmen anerkannt. Ihre Kurse und
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